Fisch aus Norwegen mit nach Hause nehmen

Was Sie mitnehmen dürfen und was nicht — und warum.

  • 15 kg pro Person
  • bis zu 2 Mal im Kalenderjahr
  • ab dem vollendeten 12. Lebensjahr
  • Filets und verarbeiteter Fisch zählen mit ihrem tatsächlichen Gewicht
  • ein Trophäenfisch kommt nicht zusätzlich hinzu

Das erledigen wir für Sie

  1. Sie angeln mit uns. Verwenden Sie handgeführtes Gerät — Rute, Handleine, Pilker. Netze, Reusen, Körbe und Langleinen sind nicht erlaubt.
  2. Wir melden den Fang täglich an das Fischereidirektorat. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und muss erfolgt sein, bevor wir Ihre Papiere ausstellen dürfen.
  3. Wir schlachten und filetieren, und Sie packen Ihre Quote.
  4. Sie erhalten Ihre Ausfuhrdokumentation vor der Abreise. Sie ist persönlich: Name, Geburtsdatum und Wohnadresse, unsere Organisationsnummer, Aufenthalts- und Angelzeitraum, Ausstellungsdatum und Unterschrift. Ein Sammeldokument für eine Gruppe ist nicht zulässig.
  5. Nehmen Sie das Dokument ins Handgepäck. Sie müssen selbst mitreisen, wenn der Fisch das Land verlässt.
  6. Am Flughafen: halten Sie das Dokument bereit, falls der Zoll fragt. Führen Sie Waren über 5 000 NOK mit, müssen diese angemeldet werden.

Arten, Mindestmaße und Schonzeiten

Art Mindestmaß hier Hinweis
Kabeljau (Dorsch) 55 cm Im Fjord strenger als draußen auf dem Meer
Seelachs (Köhler) keines Freizeitangeln ohne Verkauf
Makrele keines Freizeitangeln ohne Verkauf
Schellfisch 40 cm
Heilbutt 84 cm Schonzeit 20.12.–20.04.; über 2 m muss zurückgesetzt werden
Rotbarsch 32 cm Nur mit Pilker/Handleine und nur 1. Juni – 31. August
Leng keines Blauleng ist streng geschützt
Lumb (Brosme) keines
Seewolf keines
Pollack keines
Wittling 32 cm
Scholle 29 cm
Meerforelle 35 cm Eigene Regeln

Streng geschützt — immer zurücksetzen: Blauleng, Dornhai, Riesenhai, Heringshai, Seidenhai, Europäischer Aal (Meeraal ist erlaubt), Hummer mit äußerem Rogen.

Teilweise geschützt — Roter Thun: Der Fang von Rotem Thun ist ohne Sondergenehmigung des Fischereidirektorats verboten. Das Mindestmaß beträgt 115 cm / 30 kg. Wir haben keine solche Genehmigung, bei uns geht er also in jedem Fall zurück.

Zwei örtliche Regeln, die Sie kennen müssen

Die 100-Meter-Zone an Flussmündungen. Innerhalb von 100 Metern um die Mündung eines gelisteten Lachsgewässers ist jegliches Angeln verboten — auch auf Dorsch und Köhler. Ausgenommen ist nur das Angeln mit der Rute vom Land aus, in der Saison. In Rauma gibt es mehrere solcher Gewässer: Måna, Isa/Glutra, Breivikelva, Hamreelva, Hatleelva und Mittetelva. Wir halten uns davon fern; wenn Sie auf eigene Faust angeln, müssen Sie das ebenfalls. (FOR-2021-03-15-797 §3.)

Das Angeln auf Lachsfische ist vom 1. März bis 30. April gesperrt in Møre og Romsdal, vom Land und vom Boot aus. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Angeln mit Rute und Handleine auf Lachsfische im Meer ganzjährig erlaubt, und für das Meeresangeln mit der Rute fällt keine Fischereiabgabe an.

Außerhalb der Quote

Fisch, den Sie bei einem registrierten Händler gekauft haben, reist außerhalb der Quote mit — bewahren Sie den Beleg auf. Dasselbe gilt für Fisch, den Sie gegen Verkaufsbeleg von einem registrierten Fischereifahrzeug übernommen haben. Lachs, Meerforelle, Saibling und Süßwasserfische, die Sie selbst gefangen haben, fallen gar nicht unter die Ausfuhrverordnung.

Und eine Sache, die oft für Verwirrung sorgt: Die 20-kg-Grenze der EU für Fisch im persönlichen Gepäck gilt nicht für Fisch aus Norwegen. Artikel 7(e) der Verordnung (EU) 2019/2122 nimmt norwegische Waren vollständig aus, ohne Gewichtsgrenze. Die norwegische Ausfuhrquote ist damit die einzige verbindliche Zahl. Beachten Sie: Die Ausnahme betrifft die Einreise in die EU — reisen Sie über ein Nicht-EWR-Land, gilt sie nicht mehr.

Die Regeln ändern sich regelmäßig, und diese Seite ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Reise selbst:

Bei Fragen sprechen Sie uns an. Lieber eine Frage zu viel als eine zu wenig.

Zuletzt geprüft: 2026-08-24. Die Regeln ändern sich. Prüfen Sie selbst, bevor Sie reisen: fiskeridir.no/turistfiske